UVV Prüfung Leitern und Tritte
Die UVV-Prüfung von Leitern und Tritten ist rechtlich gefordert, da Arbeitgeber nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DGUV Vorschrift 1 und TRBS 1201 verpflichtet sind, Arbeitsmittel regelmäßig prüfen zu lassen. Leitern und Tritte zählen zu besonders unfallträchtigen Betriebsmitteln, weshalb eine wiederkehrende Prüfung durch eine befähigte Person vorgeschrieben ist. Ihre Bedeutung liegt in der Unfallprävention: Beschädigte Holme, lose Sprossen oder fehlende Rutschhemmung werden frühzeitig erkannt. Regelmäßige Prüfungen reduzieren Absturzrisiken, vermeiden Ausfallzeiten und sichern die Rechtssicherheit des Unternehmens. Dokumentierte UVV-Prüfungen sind zudem ein wichtiger Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen im Schadensfall.

UVV Prüfung Türen und Tore
Die UVV-Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore ist rechtlich gefordert, da Betreiber nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), ASR A1.7 sowie DGUV Vorschrift 3 verpflichtet sind, sicherheitsrelevante Anlagen regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen zu lassen. Automatische Türen und Tore bergen erhebliche Gefahren, etwa Quetsch-, Scher- oder Anfahrunfälle. Wiederkehrende Prüfungen stellen sicher, dass Schutzeinrichtungen wie Lichtschranken, Kraftbegrenzungen und Not-Aus-Funktionen zuverlässig funktionieren. So werden Unfälle vermieden, Haftungsrisiken reduziert und der sichere Betrieb gewährleistet. Dokumentierte Prüfungen dienen zudem als wichtiger Nachweis gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherern im Schadensfall.

